Ex more docti mystico

Gregorius Magnus (540 - 604)

Lateinisch:

Ex more docti mystico
Servemus hoc ieiunium,
Deno dierum circulo
Ducto quater notissimo.

Lex et prophetæ primitus
Hoc prætulerunt, popstmodum
Christus sacravit, omnium
Rex atque factor temporum.

Utamur ergo parcius
Verbis, cibis et potibus,
Somno, iocis, et artius
Perstemus in custodia.

Vitemus autem noxia,
Quæ subruunt mentes vagas,
Nullumque demus callido
Hostis locum tyrannidi.

Flectamus iram vindicem,
Ploremus ante Iudicem,
Clamemus ore supplici,
Dicamus omnes cernui:

Nostris malis offendimus
Tuam, Deus clementiam;
Effunde nobis desuper,
Remissor, indulgentiam.

Memento quod sumus tui
Licet caduci plasmatis;
Ne des honorem nominis
Tui, precamur, alteri.

Laxa malum, quod fecimus:
Auge bonum, quod poscimus,
Placere quo tandem tibi
Possimus hic et perpetim.

Præsta, beata Trinitas
Concede, simplex Unitas,
Ut fructuosa sint tuis
Ieiuniorum munera. Amen

Deutsch:

Infolge geheimnisvoller Sitte belehrt,
wollen wir beobachten dieses Fasten,
das sich vollzieht in dem bekannten
Kreislauf von viermal zehn Tagen

Zunächst ordneten dieses an das Gesetz
und die Propheten, darauf hat
Christus es feierlich bestätigt:
er der König und Schöpfer aller Zeiten.

Darum wollen wir Enthaltung üben
in Worten, Speise und Trank,
in Schlaf und Scherz; angelegentlicher
aber wollen wir verharren im Wachen.

Laßt uns doch die Sünden vermeiden,
die leicht eindringen in flatterhafte Seelen,
und gestatten wir keinen Zutritt
der Tyrannei des schlauen Feindes.

Laßt uns besänftigen die strafende
Gerechtigkeit, wir weinen vor dem Richter;
flehen wollen wir mit bittendem Munde
und demütig alle ausrufen:

Durch unsere Sünden haben wir,
o Gott, deine Güte beleidigt,
lasse uns vom Himmel her Verzeihung
angedeihen, o Sündenvergeber.

Erinnere dich, daß wir deine, wenn auch
hinfälligen, Geschöpfe sind, und gib
die Ehre deines Namens, wir bitten dich,
nicht dem andern preis.

Verzeih das Böse, das wir begangen
haben, vermehre das Gute, um das wir
bitten, damit wir endlich dir zu gefallen
im stande sind hier und allezeit.

Gib, o hochselige Dreieinigkeit,
verleihe, o einfache Einheit,
daß die Gaben der Fasten
den Deinigen fruchtbringend seien. Amen

Deutsch von Adalbert Schulte

fontes

Guido Maria Dreves, Clemens Blume, Ein Jahrtausend Lateinischer Hymnendichtung. Zweiter Teil, S. 54

Breviarium Romanum

Adalbert Schulte, Die Hymnen des Breviers, S. 150 - 154

scholia / marginalia

Ad Matutinum. Tempore Quadragesimae
In der Fastenzeit zur Matutin

Im Breviarium Romanum weicht die fünfte Strophe im Wortlaut geringfügig von der originalen Fassung ab, und die Reihenfolge der Verse ist eine andere. In der ursprünglichen Fassung lautet die fünfte Strophe:

Dicamus omnes cernui
Clamemus atque singuli,
Ploremus ante iudicem,
Flectamus iram vindicem:

Ferner fügt das Brevier für den liturgischen Gebrauch eine formelhafte Schlussstrophe (Doxologie) an.

"Unter den Fasten-Hymnen der Kirche jedenfalls einer der ältesten, wenn auch nicht von Ambrosius und ebensowenig von Gregor d.G. herrührend. Er bewahrt aber gewissenhaft die 'leges metri', und die alte Achtzahl der Strophen, während der gleiche Auslaut des Verses ersichtlich angestrebt, indes nicht ausnahmslos durchgeführt erscheint. Den Gedanken und die Stimmung der Bußzeit bringt er bei aller Einfachheit und Vermeidung jedes Effekthaschens so voll und ganz zum Ausdruck, daß er darin von den späteren Dichtern jedenfalls nicht übertroffen wird.

(Guido Maria Dreves, Clemens Blume, Ein Jahrtausend Lateinischer Hymnendichtung. Zweiter Teil, S. 54)

Guido Maria Dreves, der Herausgeber der Analecta hymnica weist den Hymnus einem anonymen Verfasser zu. Er bezweifelt oder verneint die Autorschaft Gregors des Grossen auch im Falle anderer diesem Papst zugeschriebener Hymnen.

Dieser Anssicht widerspricht Clemens Blume, der Mitherausgeber der Analecta hymnica; er bezieht sich in seinen Ausführungen allerdings vorerst vorwiegend auf die sogenannten "Ferialhymnen zur Vesper".

"Die eingehende Untersuchung, welche Dr. G.M. Dreves in der 'Theologischen Quartalsschrift' (Jahrgang 1907, 3. Heft, S. 548ff.) der Frage 'Haben wir Gregor d.Gr. als Hymnendichter anzusehen?' angedeihen ließ, schloß mit der Antwort als Resultat: 'wir haben absolut keinen Grund und keinen Anhaltspunkt, ihn dafür zu erklären; er ist es nicht - donec probetur.' (...)

Diese Skizze möge vorläufig genügen. Sie dürfte wohl zeigen, daß die interessante Frage, welche Dreves aufwarf und mit reicher Litreraturkenntnis unter Vorbringung vieler interesssanter Details erörterte, noch nicht endgültig beantwortet war. In weiser Vorsicht machte er selbst am Schlusse seiner Studie einen Vorbehalt, indem er durch das donec probatur zur Beweisführung aufforderte. Der Aufforderung leistete ich mit den vorliegenden Ergänzungen gern Folge, ohne zu beanspruchen, daß die probatio wirklich schon als sicher erbracht angesehen werde. Hoffentlich aber ist ein guter Schritt in dieser Richtung gemacht worden, um der Hymnodie entprechend der Jahrhunderte hindurch bestehenden und sich wahrlich nicht als ganz haltlos erweisenen Tradition der einen ihrer größten, markantesten Vertreter zu sichern."

Clemens Blume, Gregor der Grosse als Hymnendichter. - In: Stimmen aus Maria-Laach, 74. Band, Freiburg i.Br. 1908, S. 269 und 278

Auch F.J. Mone bezeichnet Gregor den Grossen als Verfasser dieses Hymnus: "Das Lied ist von Gregor d. Gr., es hat nicht nur seine Behandlung der Zahlenmystik (vgl. seine homil in evang, 2, 24, 4 und 2, 31, 6), sondern auch die Art seiner Lehren und Predigten."
F.J. Mone, Lateinische Hymnen des Mittealters, aus Handschriften herausgegeben und erklärt. Erster Band. Freiburg i.Br. 1853, I, S. 95

 

metrum

Versmaß: ambrosianisch (metrum ambrosianum), aktalektische iambische Dimeter, anstelle der Iamben können an erster und dritter Stelle auch Spondäen und Anapäste stehen (vgl. Aldalbert Schulte, Die Hymnen des Breviers, S. 9f.).

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